Beitragsordnung
des Fürstenwalder Tourismusvereins e.V. F.T.V.
(gültig ab 30.01.07) entsprechend § 6 der Satzung
Der Fürstenwalder Tourismusverein e.V. erhebt für den Betrieb des Tourismusbüros und für die Leistungen in der Öffentlichkeitsarbeit, für Werbung, Postversand von Prospekten, sowie die Herausgabe des Beherbergungsverzeichnisses als Anteil zur Kostendeckung einen Vereinsbeitrag pro Jahr.
| 1. | Gaststätten, Einzelhandelsgeschäfte, Märkte
Boots- und Fahrradverleihe, Freizeiteinrichtungen |
51 € |
| 2. | Privatvermieter bis 8 Betten pauschal - Vermittlungsgebühr pro vermitteltes Bett = 8% des Bettenpreises - Vermittlungsgebühr von Betten für Nichtmitglieder = 15% des Bettenpreises |
51 € |
| 3. | gewerblich betriebene Hotels, Pensionen, Ferieneinrichtungen - Basispreis im Jahr pro Bettenplatz mindestens - Vermittlungsgebühr pro vermitteltes Bett = 8% des Bettenpreises - Vermittlungsgebühr von Betten für Nichtmitglieder = 15% des Bettenpreises |
2,56 € 51 € |
| 4. | Vereinsmitglieder als Einzelpersonen (ohne touristische Dienstleistung) | 25 € |
| 5. | Unternehmen aller Eigentumsformen in der Stadt sowie Gemeinden und Unternehmen des Umlandes. Die Höhe regelt eine Vereinbarung in gegenseitiger Absprache. |
51 – 250 € |
| 6. | ||
| 7. | Für schriftliche Stellungnahmen und Befürwortungsschreiben des F.T.V. wird eine Gebühr erhoben, in Höhe von für Mitglieder kostenfrei |
25 € |
| 8. | Für die Auslage von Prospekten im Tourismusbüro für Nichtmitglieder gilt eine Gebühr pro Monat von Auslagen für Mitglieder kostenfrei |
2 € |
| 9. | Einstellung des Unternehmens / Vermieter in das Internetportal des F.T.V. mit Visitenkarte Eintrag Nichtmitglieder / Änderung Eine Änderung für Mitglieder kostenfrei jede weitere |
20 € 30 € / 15 € 10 € |
| 10. | Für die touristischen Leistungsträger unter Punkt 1,2,3 und 5, die bereits nachweislich Mitglied eines Tourismusvereins des Oder-Spree-Seengebiet sind, beträgt der Jahresbeitrag |
20 € |
Die Herausgabe des Beherbergungsverzeichnisses ist im Basispreis enthalten (ohne Fotografien). Die Termine für die Beitragsentrichtung sind wie folgt: für das 1. Halbjahr bis zum 28. Februar für das 2. Halbjahr bis zum 31. August des laufenden Jahres Einmalzahlung des Gesamtbetrages möglich |


